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SpeedSurance – Innovative TIPPS :

Diese Zusatzpakete sind als Information für Sie gedacht und stellen einen Auszug der Möglichkeiten unserer Versicherungspartner VAV und Wiener Städtischen Versicherung dar. 

Für weitere Details können Sie mir per Mail, Chat oder Telefon kontaktieren.

 

Produkt Haushalt / Eigenheim 

 

ERWEITERTE PREMIUM Gefahren (Subsidiärdeckung) –

ZusatzleistungspaketeBei der Eigenheimversicherung inkl. Haushaltsversicherung finden die beiden nachstehenden 

Deckungsbausteine zur Gebäude- und Haushaltsversicherung in Kombination Anwendung: 

Zusätzlicher Versicherungsschutz zur Feuerversicherung 

· bis zur Feuerversicherungssumme der versicherten Gebäude
- Explosionsschäden durch Kampfmittel (Blindgänger) aus beendeten Kriegen; 

· bis insgesamt maximal EUR 10.000,- einschließlich sämtlicher Kosten pro Versicherungs-periode*) für sämtliche Schäden aus den nachstehend genannten Gefahren: 

  • -  Schäden durch Rauch und Ruß, 

  • -  Schäden durch Marderbiss und andere wildlebender Nagetiere an elektrischen Anlagen und Leitungen am Versicherungsgrundstück 

  • -  Schäden durch böswillige Beschädigung (inkl. Graffitis) an den Außenmauern der versicherten Gebäude 

  • -  Schäden durch Innere Unruhen an den versicherten Gebäuden 

Zusätzlicher Versicherungsschutz zur Haushaltsversicherung (Subsidiärdeckung): 

· bis zur Haushaltsversicherungssumme
- Explosionsschäden durch Kampfmittel (Blindgänger) aus beendeten Kriegen; 

· bis insgesamt maximal EUR 10.000,- einschließlich sämtlicher Kosten pro Versicherungsperiode*) für sämtliche Schäden aus den nachstehend genannten Gefahren: 

  • -  Schäden durch Rauch und Ruß, 

  • -  Schäden durch die Energie des elektrischen Stroms, 

  • -  Schäden an Strom-, Wasser- oder Gasleitungen durch Heimwerkertätigkeiten, 

  • -  Schäden durch unvorhergesehene plötzlich und von außen mit mechanischer Gewalt 

  • -  einwirkende Ereignisse an versicherten Sachen des Wohnungsinhalts 

Nicht versichert sind: 

Schäden, die nach den Allgemeinen Bedingungen für Haushaltsversicherungen (ABH) und den Besonderen Bedingungen gegenständlichen Vertrages versichert sind.
Schäden an elektronischen mobilen Geräten wie Handys, Laptops, Tabletts, Fotoapparate, Spielkonsolen und dergleichen. 

Schäden an Brillen, Porzellan, Glas- und Glaswaren aller Art. Dies gilt auch dann, wenn diese Sachen aus glasähnlichen Kunststoffen wie z.B. Plexi-, Acryl-Glas gefertigt sind. 

Schäden an Antiquitäten und Kunstgegen 

Schäden an Spiel- und Sportgeräten während der Benützung. 

Schäden durch Be- oder Verarbeitung (ausgenommen Reinigungsarbeiten). 

Schäden durch Tiere und an Tieren aller Art. 

Schäden, die von anderen Personen als dem Versicherungsnehmer oder der im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen verursacht wurden. 

Unerhebliche Veränderungen an den versicherten Sachen bzw. Beeinträchtigungen ohne Auswirkungen auf die Brauchbarkeit, Funktionsfähigkeit oder Nutzungsdauer der versicherten Sachen (z.B. Zerkratzen, Verschrammen, Absplittern der Oberfläche) gelten nicht als Schaden im Sinne dieser Bedingungen. 

  • ·  In jedem Schadensfall hat der Versicherungsnehmer einen Selbstbehalt von EUR 200,-- selbst zu tragen. Schäden bis zum vereinbarten Selbstbehalt fallen daher nicht unter den Versicherungsschutz.
    Andere in diesem Vertrag festgelegte Selbstbehalte kommen nicht zur Anwendung. 

Wird sowohl aus der Gebäudeversicherung als auch aus der Haushaltsversicherung für ein und dasselbe 

Schadensereignis Entschädigung geleistet, wird der Selbstbehalt nur einmal abgezogen. 

  • ·  Der Versicherungsschutz gegenständlicher Zusatzvereinbarungen gilt subsididär, das heißt, 

sofern und soweit nicht aus einer anderen Versicherung Entschädigung verlangt werden kann. 

  • ·  Kündigungsmöglichkeit
    Die gegenständliche Zusatzvereinbarung kann von beiden Vertragspartnern unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist jährlich zum Ende einer Versicherungsperiode des Versicherungsvertrages schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung dieser Zusatzvereinbarung berechtigt nicht zur Kündigung des Haushalts- bzw. Eigenheim- versicherungsvertrages oder einer Teilsparte daraus.

*) Versicherungsperiode: Der Stichtag für Beginn und Ende einer Versicherungsperiode ist die Hauptfälligkeit des Vertrages. 

Richtprämie für beide Deckungsbausteine ca.€ 150,00 p.a.

Richtprämie für Verträge ohne Sparte Haushalt ca € 70,00 p.a.

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