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Vermögenschaden 

Manager Haftpflicht -Pflichtverletzung aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen

Unternehmens D&O 

VN ist Gesellschaft VP GF, Vorstand AR …Vermögensschaden 

 

WER 

Innenverhältnis / Ersatzanspruch interne Ansprüche 

Aussenverhältis / Ersatzansprüche externe Dritte Stellen Ansprüche 

Tochter und Mutterkonzene § 244 UGB

Schwester Gesellschaften nicht automatische versichert

GmbH : GF/AR/Beirat 

AG: Vorstand / AR / Beirat 

Stiftung und Verein : Vorstand / AR

 

Leitende Angestellte Haftungsbegrenzung § 4 DHG richterliche Mäßigung bis auf 00 

Entschuldbare Fehlleistung ..

 

Rest-Haftungsrisiko: Warum gewerberechtliche Geschäftsführer und leitende Angestellte trotzdem einen persönlichen D&O Schutz von R+V brauchen!

Obwohl diese leitenden Angestellten Mitglieder des Managementboards sind und meist auch Budgetverantwortung haben, sind sie arbeitsrechtlich als Dienstnehmer zu werten. Sie kommen zwar in den Genuss der Haftungsprivilegierung nach dem DHG, ein Restrisiko bleibt dennoch, zumal die Mäßigung des Schadenersatzanspruches dem Gericht obliegt – und wie diese dann entscheiden, ist schwer vorhersehbar! Dies bedeutet eine Einschränkung der finanziellen Möglichkeiten des Versicherungsnehmers, der Verfahrenskosten schon vorstrecken muss und gleichzeitig vielleicht auch seinen Job gefährdet sieht.

WAS ist versichert 

Kontrolle, Beratende und Geschäftsführende Tätigkeiten 

Operative Tätigkeiten 

ODL Mandate / Fremdmandate — Profit-Non Profit zb Vereinstätigkeiten

 

GF/Vorstand Plichtenkatalog 

Aus Gesetzen oder Verträgen 

GmbH Gesetz ordentlicher/gewissenhaften Geschäftsführung 

Gutgläubig, ohne Eigeninteresse , zum Wohle der Gesellschaft 

Auf Grundlage ausreichender und angemessener Informationen 

§25 Abs 1 und Abs2 

 

Gehaftet wird mit Aufnahme des Amtes ( nicht erst mit Eintrag ins FB ) 

Unbegrenzt gesamten Privatvermögen 

Beweislastumkehr Organ ist sorgfältigen Handlung beweispflichtig 

Zweifaches Risiko Innen&Außenhaftung 

5 Jahren Verjährung 

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