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SpeedSurance – Innovative TIPPS :

Diese Zusatzpakete sind als Information für Sie gedacht und stellen einen Auszug der Möglichkeiten unserer Versicherungspartner VAV und Wiener Städtischen Versicherung dar. 

Für weitere Details können Sie mir per Mail, Chat oder Telefon kontaktieren.

Produkt Haushalt / Eigenheim kurzer Überblick:

  • Grobe Fahrlässigkeit: Versichern Sie sich gegen grob fahrlässig verursachte Schäden, z.B. eine Pfanne mit Öl entzündet sich, während Sie die Küche kurz verlassen haben.

  • Sengschäden ausgenommen durch Tabak (Selbstbehalt EUR 100,00 pro Schadenfall) - bis max. EUR 1.000,00

  • Erhöhung der Versicherungsumme & Erweiterung des Geltungsbereiches Ihres Fahrrades oder E-Bikes: Fahrräder und E-Bikes können gedeckt werden - wahlweise europaweit.

  • Schäden durch Rauch oder Ruß - auch ohne Brand

  • Balkonblumen und Gefäße bis max. EUR 250,00

  • Kühlgut bis EUR 800,00 mitversichert

  • Wasserbett 

  • Ausfallsversicherung / Opferschutz: Schutz für den Fall, dass eine Forderung beim Schädiger uneinbringlich ist (inklusive Vorsatzdelikte).

 

HAUSTECHNIKPAKET / SMART HOME

Haustechnikpaket

Versicherungssumme: 25.000,00

  • für alle haustechnischen Anlagen, wie z.B. Installationen der Energieversorgung, Heizungsanlagen, Wasseraufbereitungs- und Alarmanlagen, Schwimmbadtechnik, usw.

  • für Sonnenenergie- und Photovoltaikanlagen (Solaranlagen) bis EUR 15.000,00.

Selbstbehalt pro Schadenfall EUR 75,00.

 

Haustechnikpaket inkl. Smart Home 

Versicherungssumme: EUR 30.000,00

  • für alle haustechnischen Anlagen, wie z.B. Installationen der Energieversorgung, Heizungsanlagen, Wasseraufbereitungs- und Alarmanlagen, Schwimmbadtechnik, usw.

  • für Bussysteme (Smart Home).

  • für Keyless-Schließanlagen.

  • für Sonnenenergie- und Photovoltaikanlagen (Solaranlagen) bis EUR 15.000,00.

Selbstbehalt pro Schadenfall EUR 75,00

Zusätzlich entfällt für Sie die 72 Stunden-Obliegenheit, d.h. der Hauptwasserhahn muss nicht abgedreht werden, wenn Sie länger als 72 Stunden nicht zu Hause sind. 

 

CYBERSCHUTZ

Cyber-Soforthilfe bei:

  • Befall von Schadprogrammen

  • Cyber Erpressung

  • Rufschädigung (Mobbing usw.)

  • unberechtigte Abmahnung

  • Identitäts-Diebstahl

  • E-Mail-Betrug inklusive Phishing

  • Betrug durch gefälschte Webseiten, inklusive Pharming

  • Verlust persönlicher Daten und Fotos

  • Datensicherung/Backup (Präventionsmaßnahme)

  • Copyright-Verletzungen (exkl. Torrent Download)

  • Mobbing und Stalking im IT-Zusammenhang

  • Daten-Löschung bei Tod des Versicherungsnehmers oder eines nahen Verwandten

  •  finanzielle Schäden durch den Handel bzw. Zahlung im Internet

 

Telefonische Beratung und Kostenübernahme bis EUR 2.000,00 bei:

  • missbräuchlicher Verwendung von Kredit- und Zahlungskarten bzw. Kontobewegungen durch Dritte

  • Beschädigungen von neu gekauften Sachen im Internet (innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Ware)

 

 

MITVERSICHERUNG VON SWIMMINGPOOLS

Swimmingpoolpaket 1 inkl. Abdeckung

 

1. Versichert gelten ganzjährig fix aufgestellte Schwimmbecken oder Whirlpools sowie Schwimmteiche oder Biotope auf dem versicherten Grundstück (Mindestversicherungswert des Pooles inklusive Abdeckungen und Zubehör EUR 4.000,00) bis zur ausgewiesenen Versicherungssumme auf der Polizze in der Höhe von EUR 25.000,00 auf 1. Risiko.

2. Mitversichert gelten Schäden am Schwimmbecken/Whirlpool inklusive deren Überdachung, Abdeckung (auch Planen und Folien) und Poolumrandung. Für Schäden an Abdeckungen (Planen und Folien) besteht Versicherungsschutz bis zu max. EUR 5.000,00 im Rahmen der ausgewiesenen Versicherungssumme in Pkt. 1.

3. In Erweiterung gelten auch Bruchschäden am Rohrsystem zum oder vom Schwimmbecken (=eigener Kreislauf)  mitversichert.

4. Wasseraustritt aus Schwimmbecken/Whirlpool ist das bestimmungswidrige Austreten vo Wasser aus einem Pool und gilt als mitversichert. Schäden durch Planschwasser sind nicht mitversichert.

 Swimmingpoolpaket 2 inkl. Abdeckung und Technik

 

1. Versichert gelten ganzjährig fix aufgestellte Schwimmbecken oder Whirlpools sowie Schwimmteiche oder Biotope auf dem versicherten Grundstück (Mindestversicherungswert des Pooles inklusive Abdeckungen und Zubehör EUR 4.000,00) bis zur ausgewiesenen Versicherungssumme auf der Polizze in der Höhe von EUR 50.000,00 auf 1. Risiko.

2. Mitversichert gelten Schäden am Schwimmbecken/Whirlpool inklusive deren Überdachung, Abdeckung (auch Planen und Folien), Schwimmbadtechnik und Poolumrandung. Für Schäden an Überdachungen, Abdeckungen (außer Planen und Folien), sowie Poolumrandungen besteht Versicherungsschutz bis zu max. EUR 25.000,00 im Rahmen der ausgewiesenen Versicherungssumme in Pkt. 1. Schäden an Planen und Folien sind bis zu max. EUR 5.000,00 im Rahmen der ausgewiesenen Versicherungssumme in Pkt. 1 mitversichert.

3. In Erweiterung gelten auch Bruchschäden am Rohrsystem zum oder vom Schwimmbecken (=eigener Kreislauf) mitversichert.

4. Wasseraustritt aus Schwimmbecken/Whirlpool ist das bestimmungswidrige Austreten von Wasser aus einem Pool und gilt als mitversichert. Schäden durch Planschwasser sind nicht mitversichert.

5. Zu den versicherten Sachen der Schwimmbadtechnik gehören sämtliche angeschlossenen Armaturen und Einrichtungen, das sind: Pumpen, Schalt- und Steuertechnik, Poolbeleuchtung (exklusive Leuchtmittel) und

Poolheizung, Gegenstrom- und Entfeuchtungsanlage, Wasseraufbereitungstechnik sowie Rohrleitungen über Erdniveau.

Ein Poolroboter gilt im Rahmen der ausgewiesenen Versicherungssumme von Pkt. 1 im Wert von max. EUR 2.000,00 im Rahmen der Feuer-, Sturmschaden- und Diebstahl-Versicherung als mitversichert.

 

 

SPORTZUBEHÖRPAKET

Versicherungsschutz besteht für Sportgegenstände, Jagd- und Fischerei-Zubehör sowie für elektronisches Zubehör aller Art.

Der Schutz besteht österreich- als auch europaweit: 

  • Am Grundstück des Versicherungsnehmers in Österreich

  • Am Sportveranstaltungsort während eines offiziellen Wettbewerbs bzw. einem ganzjährigen versperrten Garderobenkästchen

  • In einer Pensions- oder Hotelunterkunft im versperrten Zimmer oder einem versperrten, dafür vorgesehenen Raum

  • In einem privat genutzten KFZ, vorausgesetzt die Gegenstände sind von außen nicht sichtbar verstaut

  • In ordnungsgemäß versperrten Dachboxen, auf Fahrradträgern, in Anhängern (ausschließlich zwischen 05:00 Uhr und 23:00 Uhr)

Die Ersatzleistung ist je Schadenfall mit einer Höchstentschädigung von EUR 5.000,00 auf Erstes Risiko für Sportgeräte und von EUR 500,00 auf Erstes Risiko für elektronisches Sportzubehör begrenzt.

FAHRRAD/E-BIKE DIEBSTAHL 

Sie haben die Wahl zur Ausweitung des Geltungsbereichs auf:

  • Österreich,

  • Österreich und Nachbarländer

  • Europa im geographischen Sinn

Der Versicherungsschutz für Fahrräder/E-Bikes besteht bis zur vereinbarten Versicherungssumme, wenn nachweislich die Fahrräder/E-Bikes zur Zeit des Diebstahls in verkehrsüblicher Weise durch ein Schloss mit einem Mindestanschaffungswert in der Höhe von EUR 30,00 gesichert waren.

Bei Fahrrädern erstreckt sich der Versicherungsschutz auf Diebstahl und Raub des kompletten Fahrrades (Teilediebstahl ist nicht versichert).

Für E-Bikes erstreckt sich der Versicherungsschutz auf Diebstahl, Teilediebstahl und Raub. Es gilt bei E-Bikes eine generelle Selbstbeteiligung in der Höhe von EUR 250,00 pro Schadenfall.

Weiters sind Schäden infolge Brand (inkl. Schmorschäden), Explosion und Naturgewalten mitversichert.

 

GARTENPAKET

Versicherungsschutz für Sachen auf dem Versicherungsgrundstück sowie auf Balkonen und Terrassen, die vom Hersteller für die dauernde Aufstellung im Freien vorgesehen sind gegen Schäden durch Brand, direkten und indirekten Blitzschlag, Explosion, Sturm, Hagel und Schneedruck. 

Der Versicherungsschutz des Gartenpakets gilt zusätzlich zu den in der Variante PREMIUM vereinbarten Höchstentschädigungsgrenzen. 

Versichert gelten

  • ·  Spielplatzeinrichtungen und Einfriedungen jeglicher Art 

  • ·  Gemauerte Gartengriller, Grillküchenblöcke, Terrassenheizungen 

  • ·  Pergolen, Gartenlauben, Gartenpavillons, Sichtschutzverbauten, Terrassenböden 

  • ·  Wäschespinnen, Gartenboxen, Gartentruhen, Pflanzentröge 

  • ·  mit dem Boden fest verbundene Gartenduschen 

  • ·  Brunnenanlagen 

  • ·  Müllentsorgungsanlagen inkl. Container 

  • ·  Sonnenschirme, Sonnensegel

Die Ersatzleistung ist mit einer Höchstentschädigung von € 3.000,-- je Schadensfall begrenzt. Nicht versichert sind Glashäuser und Partyzelte. 

Luftwärme- und Erdwärmepumpen von Heizungsanlagen
Die Ersatzleistung ist mit einer Höchstentschädigung von € 10.000,-- je Schadensfall begrenzt. 

Weiters versichert gelten 

· Kulturen, das sind Bäume und Sträucher – ausgenommen Waldbestände - die bei einem versicherten Ereignis durch Sturm, Hagel, Schneedruck durch Entwurzelung oder Bruch des Hauptstamms dauerhaft beschädigt wurden. 

Die Ersatzleistung ist mit einer Höchstentschädigung von EUR 1.500,-- inkl. Entsorgungskosten je Schadensfall begrenzt. Richtprämie ca € 80.-p.a.

CARPORT Freistehende KFZ-Stellplatzüberdachungen 
bei Eigenheimversicherung PREMIUM bis € 10.000,-- inklusive 

Versicherungsschutz für freistehende KFZ-Stellplatzüberdachungen (Konstruktion und Überdachung, auch wenn diese aus Glas, Poly-Carbonat oder einem anderen Kunststoff ist)
am Versicherungsgrundstück gegen Schäden durch 

  • ·  Brand, Blitzschlag und Explosion 

  • ·  Sturm, Hagel und Schneedruck 

Nicht versichert sind Planen- und Folienüberdachungen. 

 

Bruchschäden an Rohrleitungen von Erdwärmekollektoren 

Versicherungsschutz bei Bruchschäden einschließlich der hierfür erforderlichen Nebenarbeiten
an mit Kühlmitteln gefüllten Rohrleitungen von Erdwärmekollektoren zur Gewinnung von Erdwärme außerhalb des Gebäudes am Versicherungsgrundstück ohne Rücksicht auf die Entstehungsursache. 

Rohrersatz 6 Meter je Schadensfall 

Nicht versichert sind Schäden an den an die Rohrleitungen von Erdwärmekollektoren angeschlossenen Einrichtungen und Armaturen sowie Tiefenbohrungen. 

Die Ersatzleistung ist mit der in der Polizze ausgewiesenen Höchstentschädigung je Schadensfall begrenzt. 

Versicherungssumme € 4.000,-- Richtprämie ca. € 160,00 p.a.

Versicherungssumme € 8.000,-- Richtprämieprämie ca.€ 230,00 

AUSFALLSVERSICHERUNG (OPFERSCHUTZVERSICHERUNG)

Die Ausfallsversicherung (Opferschutz) deckt Schäden, die Ihnen persönlich entstanden sind, wenn der Ersatz beim Schädiger uneinbringlich ist.

Beispiel: Sie werden von einem Radfahrer am Gehsteig niedergestoßen und verletzt. Das Ihnen zugesprochene Schmerzensgeld kann der Radfahrer (Schädiger) auf Grund von Arbeitslosigkeit nicht bezahlen.

Versicherte Leistung:

  • Pauschalversicherungssumme für Personenschäden: EUR 1.500.000,00

  • bei Vorsatzdelikten: EUR 50.000,00

  • Selbstbehalt: EUR 3.000,00 pro Schadenfall

 

ERWEITERTE PREMIUM Gefahren (Subsidiärdeckung) – Zusatzleistungspakete
Bei der Eigenheimversicherung inkl. Haushaltsversicherung finden die beiden nachstehenden 

Deckungsbausteine zur Gebäude- und Haushaltsversicherung in Kombination Anwendung: 

Zusätzlicher Versicherungsschutz zur Feuerversicherung 

· bis zur Feuerversicherungssumme der versicherten Gebäude
- Explosionsschäden durch Kampfmittel (Blindgänger) aus beendeten Kriegen; 

· bis insgesamt maximal EUR 10.000,- einschließlich sämtlicher Kosten pro Versicherungs-periode*) für sämtliche Schäden aus den nachstehend genannten Gefahren: 

  • -  Schäden durch Rauch und Ruß, 

  • -  Schäden durch Marderbiss und andere wildlebender Nagetiere an elektrischen Anlagen und Leitungen am Versicherungsgrundstück 

  • -  Schäden durch böswillige Beschädigung (inkl. Graffitis) an den Außenmauern der versicherten Gebäude 

  • -  Schäden durch Innere Unruhen an den versicherten Gebäuden 

Zusätzlicher Versicherungsschutz zur Haushaltsversicherung (Subsidiärdeckung): 

· bis zur Haushaltsversicherungssumme
- Explosionsschäden durch Kampfmittel (Blindgänger) aus beendeten Kriegen; 

· bis insgesamt maximal EUR 10.000,- einschließlich sämtlicher Kosten pro Versicherungsperiode*) für sämtliche Schäden aus den nachstehend genannten Gefahren: 

  • -  Schäden durch Rauch und Ruß, 

  • -  Schäden durch die Energie des elektrischen Stroms, 

  • -  Schäden an Strom-, Wasser- oder Gasleitungen durch Heimwerkertätigkeiten, 

  • -  Schäden durch unvorhergesehene plötzlich und von außen mit mechanischer Gewalt 

  • -  einwirkende Ereignisse an versicherten Sachen des Wohnungsinhalts 

Nicht versichert sind: 

Schäden, die nach den Allgemeinen Bedingungen für Haushaltsversicherungen (ABH) und den Besonderen Bedingungen gegenständlichen Vertrages versichert sind.
Schäden an elektronischen mobilen Geräten wie Handys, Laptops, Tabletts, Fotoapparate, Spielkonsolen und dergleichen. 

Schäden an Brillen, Porzellan, Glas- und Glaswaren aller Art. Dies gilt auch dann, wenn diese Sachen aus glasähnlichen Kunststoffen wie z.B. Plexi-, Acryl-Glas gefertigt sind. 

Schäden an Antiquitäten und Kunstgegen 

Schäden an Spiel- und Sportgeräten während der Benützung. 

Schäden durch Be- oder Verarbeitung (ausgenommen Reinigungsarbeiten). 

Schäden durch Tiere und an Tieren aller Art. 

Schäden, die von anderen Personen als dem Versicherungsnehmer oder der im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen verursacht wurden. 

Unerhebliche Veränderungen an den versicherten Sachen bzw. Beeinträchtigungen ohne Auswirkungen auf die Brauchbarkeit, Funktionsfähigkeit oder Nutzungsdauer der versicherten Sachen (z.B. Zerkratzen, Verschrammen, Absplittern der Oberfläche) gelten nicht als Schaden im Sinne dieser Bedingungen. 

  • ·  In jedem Schadensfall hat der Versicherungsnehmer einen Selbstbehalt von EUR 200,-- selbst zu tragen. Schäden bis zum vereinbarten Selbstbehalt fallen daher nicht unter den Versicherungsschutz.
    Andere in diesem Vertrag festgelegte Selbstbehalte kommen nicht zur Anwendung. 

Wird sowohl aus der Gebäudeversicherung als auch aus der Haushaltsversicherung für ein und dasselbe 

Schadensereignis Entschädigung geleistet, wird der Selbstbehalt nur einmal abgezogen. 

  • ·  Der Versicherungsschutz gegenständlicher Zusatzvereinbarungen gilt subsididär, das heißt, 

sofern und soweit nicht aus einer anderen Versicherung Entschädigung verlangt werden kann. 

  • ·  Kündigungsmöglichkeit
    Die gegenständliche Zusatzvereinbarung kann von beiden Vertragspartnern unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist jährlich zum Ende einer Versicherungsperiode des Versicherungsvertrages schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung dieser Zusatzvereinbarung berechtigt nicht zur Kündigung des Haushalts- bzw. Eigenheim- versicherungsvertrages oder einer Teilsparte daraus.

*) Versicherungsperiode: Der Stichtag für Beginn und Ende einer Versicherungsperiode ist die Hauptfälligkeit des Vertrages. 

Richtprämie für beide Deckungsbausteine ca.€ 150,00 p.a.

Richtprämie für Verträge ohne Sparte Haushalt ca € 70,00 p.a.

 

 

ROHBAUVERSICHERUNG

Es wird prämienfreier Versicherungsschutz (1 Jahr) für die Sparten Feuer, Sturm, Haftpflicht (je nach Produktwahl) bis zur Fertigstellung des Objekts geboten. 

Voraussetzung ist, dass nach Fertigstellung ein mindestens neunjähriger Vertrag abgeschlossen wird. 

Effektive Vertragsdauer: Rohbaudeckung + 9 Versicherungsjahre 

Alle übrigen in der Eigenheimversicherung enthaltenen Sparten gelten ab folgenden Zeitpunkten versichert : 

Sturmschaden:

Der Rohbau muss fertiggestellt und nach außen hin abgeschlossen sein, es müssen also folgende Arbeiten durchgeführt sein: 

  • ·  Das Dach muss komplett gedeckt sein. 

  • ·  Das Giebelmauerwerk muss bis unter die Dachhaut bzw. bis unter die Dachschalung geführt 

und der Dachraum vollkommen gegen außen hin abgeschlossen sein. 

  • ·  Die Spenglerarbeiten müssen durchgeführt sein. 

  • ·  Sämtliche Türen und Fenster müssen eingesetzt und verglast sein. 

Die Haftungserweiterungen auf Schäden durch Hochwasser, Überschwemmung, Vermurung, Oberflächen- wasser und Rückstau, Lawinen und Erdbeben werden erst mit Ende der vereinbarten Rohbauzeit wirksam. 

Leitungswasser, Haushalt, Tiefkühl 

Wenn das Gebäude bezugsfertig ist. 

Bezugsfertig 

Als bezugsfertig bezeichnet man ein Gebäude, das die Möglichkeit bietet, darin zu wohnen. Sämtliche bauseitigen Tätigkeiten am Objekt müssen abgeschlossen sein. 

Es ist nicht Voraussetzung, dass auch tatsächlich darin gewohnt wird. 

Eine vorzeitige Bauvollendung ist dem Versicherer unverzüglich bekanntzugeben. Ab diesem Zeitpunkt erlischt die Prämienfreistellung. 

 

PHOTOVOLTAIKVERSICHERUNG – GÜLTIG NUR FÜR AM DACH BEFINDLICHE ANLAGEN

Deckungen ab Montagebeginn:

  • Schäden aus Einbruchdiebstahl für noch nicht montierte Teile, sofern in ordnungsgemäß versperrten Räumlichkeiten untergebracht.

  • Schäden aus einfachem Diebstahl für fest mit dem Gebäude verbundene Gegenstände.

  • Schäden aus Elementarereignissen (z.B. Blitz, Brand, Naturkatastrophen inklusive Erdbeben).

Deckungen nach Inbetriebnahme:

  • Innere Schäden an der Anlage (z.B. Kurzschluss, Material- und Herstellungsfehler).

  • Sämtliche von außen verursachte Schäden an der Anlage.

  • Als Folgeschäden mitversichert: Nebenkosten, die bei einem Schaden an der Anlage entstehen.

Unter den Versicherungsschutz fallen sämtliche zur Photovoltaikanlage (Stromerzeugung) gehörende Teile, insbesondere bestehend aus folgenden Einzelkomponenten:

  • Einspeise- und Erzeugungszähler,

  • Gleich- und Wechselstromverkabelungen,

  • Hausverteilerkästen (nur in Verbindung mit einem Schaden an der versicherten Photovoltaikanlage),

  • Modultragkonstruktionen,

  • Montageset, wie z.B. Anschluss-, Befestigungs- und Verbindungssets,

  • Trafos,

  • Überspannungsschutzeinrichtungen (Blitzschutz),

  • Wechselrichter sowie

  • die erforderlichen Installations- und Montagekosten, sofern der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt. 

Mobile und fest installierte Peripherie- und Überwachungsgeräte sind auch außerhalb des Versicherungsortes mitversichert, sofern diese ausschließlich dem Betrieb oder der Überwachung der versicherten Anlage dienen. 

Versicherungsschutz besteht auch für Anlagen, die ganz oder teilweise in Eigenregie des Versicherungsnehmers montiert wurden. Die Installation hat nach den anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen und die Anlage muss vor der Netzeinspeisung durch einen Elektro-Fachbetrieb abgenommen werden. 

Automatisch inkludiert ist eine Ertragsausfall-Versicherung.

Der Versicherer leistet darüber hinaus Entschädigung, wenn die technische Einsatzmöglichkeit der versicherten Anlage durch einen dem Grunde nach versicherten Sachschaden unterbrochen oder beeinträchtigt wird. Hierbei ersetzt der Versicherer dem Versicherungsnehmer den dadurch entstandenen Ertragsausfall.

Zusätzlich bis zu EUR 10.000,- versichert (je Kostenart und Schadenereignis):

  • Gebäudebeschädigungen: De- und Remontagekosten, die unabhängig von einem versicherten Schaden an der Anlage dadurch anfallen, dass ein Sachschaden am Gebäude, auf dem die versicherte Anlage installiert ist, behoben werden muss. Der Versicherer leistet auch Entschädigung für den dadurch verursachten Ertragsausfall. Hierfür beträgt die Haftzeit 1 Monat.

  • Schadenbedingte Arbeiten an Dächern und Fassaden: Reparaturarbeiten an Dächern und Fassaden, die als Folge eines ersatzpflichtigen Schadens an der versicherten Photovoltaikanlage notwendig geworden sind.

  • Schadensuchkosten: Anfallende Kosten, um die Schadenursache zu lokalisieren bzw. aufzuspüren.

Die Photovoltaikversicherung wird Ihnen als eigene Polizze zur Verfügung gestellt. Es handelt sich um einen Kurzauszug aus der Deckungsübersicht. Es gelten die Versicherungsbedingungen in der letztgültigen Fassung der VAV.

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